AGB

Smart-Store
Frank Czerwinski e.K.
Am Geestkamp 40
28719 Bremen

SteuerNr 74128/0161

Geschäftsführung: Frank Czerwinski

Telefon +49 (0) 421 - 39.676.00
Telefax +49 (0) 421 - 39.686.07

E-Mail: info [ at ] smart-store.de
Internet: www.smart-store.de

1. Geltungsumfang

1.1 Die Lieferungen und Leistungen an Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Individuelle Regelungen in Verträgen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gelten vorrangig vor den Einzelregelungen in diesen AGB. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nur verbindlich, wenn wir ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäftes zugestimmt haben. Dies gilt besonders für Einkaufsbedingungen jeglicher Art. Insbesondere gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, unabhängig davon, ob die Bestellung schriftlich, mündlich oder in einer anderen Weise erfolgt ist. Aufträge bedürfen der Schriftform mit bezug auf Angebotsdatum und/oder Angebotsnummer.

1.2 Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

2. Angebote, Lieferfristen, Rücktrittsrecht

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Abgelieferte Arbeitsmuster gelten als Durchschnittsmuster. Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch uns bzw. Versendung der Ware oder Beginn der Arbeiten zustande.

2.2 Angebotene Liefertermine sind unverbindlich. Ist eine Frist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (z. B. Streik, Krieg, Verkehrsstockungen und sonstige Betriebsstörungen, Wetterunbilde usw.) und anderen unabwendbaren Ereignissen. Sollten derartige Ereignisse die Ausführung des Auftrages als unmöglich erweisen, sind wir darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner Schadensersatzansprüche entstehen.

2.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit enstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

2.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft ist. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht - wobei ein Verschulden unserer Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen uns zuzurechnen ist - haften wir ebenfalls. Mit Ausnahme vorsätzlichen Handelns ist im Falle einer Vertragsverletzung unsere Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kundens bleiben vorbehalten.

2.6 Teillieferungen sind zulässig.

3. Lieferung und Gefahrenübergang

3.1 Sofern nichts Anderweitiges geregelt ist, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart, wobei Lieferungen stets auf Rechnung und auf die Gefahr unseres Vertragspartners hin erfolgen.

3.2 Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Unabhängig davon versichern wir die Lieferungen gegen etwaige Transportschäden auf Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten. Eingetretene Transportschäden sind unverzüglich bei dem Frachtführer zu reklamieren und uns anzuzeigen.

3.3 Falls eine Holschuld vereinbart ist, kann die Aushändigung von zur Auslieferung bestimmten Waren und Leistungen, sowie von Originalen, ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung erfolgen.

3.4 Ansprüche wegen Aushändigung an einen Nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsberechtigung verzichtet hat.

4. Preise

4.1 Grundlagen der Berechnung sind unsere am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preislisten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Alle Preise gelten "ab Werk" ausschließlich Verpackung, Fracht, Zölle, Versicherungen und sonstige Nebenkosten. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden - ohne besondere vertragliche Vereinbarung - nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Soweit wir das Verpackungsmaterial nach ausdrücklicher Einwilligung auf Wunsch des Kunden entgegen diesen Vorgaben zurücknehmen, geschieht dies stets auf Kosten des Kunden.

4.3 Stellt sich bei der Bearbeitung des Materials unseres Kunden heraus, dass sich dieses nicht in dem unserem Angebot zu Grunde gelegten Zustand befindet, sind wir zur Berechnung der uns dadurch entstehenden Mehrkosten berechtigt. Lehnt der Kunde die Übernahme der Mehrkosten ab, sind wir berechtigt, die Fortführung des Auftrages abzulehnen und die bis dahin geleisteten Tätigkeiten abzurechnen.

4.4 Notwendige Veränderungen unserer eigenen Kalkulation berechtigen uns zur Abänderung der Angebotspreise, insbesondere wenn sich von uns nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien, Löhnen oder sonstigen Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe, Vertragsschluss und Lieferung ergeben.

4.5 Bei längerfristigen Aufträgen sind wir berechtigt, monatliche Zwischenrechnungen zu stellen.

5. Zahlungen

5.1 Zahlungen sind mit den in den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungszielen zu begleichen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

5.2 Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Eine eventuelle Annahme erfolgt nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie etwaige Wechselsteuern trägt der Vertragspartner. Diese Kosten sind uns gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten.

5.3 Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, berechnen wir die Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz.

5.4 Aufrechnung von Zahlungsansprüchen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen erfolgen.

5.5 Wir sind nicht mehr vorleistungspflichtig, wenn sich die für die Beurteilung der Kreditfähigkeit wesentlichen Tatsachen bei unserem Kunden seit Vertragsabschluss nicht nur unwesentlich verschlechtert haben oder wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug geraten ist. Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse unseres Kunden sind wir auch zur Rücknahme unserer Lieferung ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.6 Ansprüche des Vertragspartners dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden.

6. Mängelhaftung

6.1 Mängelansprüche unseres Kunden setzen voraus, dass dieser seinen ihm nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Materialen und Originale zu etwaigen Reproduktionen bis zur Freigabe durch uns aufzubewahren und auf Verlangen herauszugeben.

6.3 Soweit ein Mangel vorliegt, ist unser Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, sind wir berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellen wir ein neues Werk her, sind wir berechtigt, von unserem Kunden die Rückgewähr des mangelhaften Werks zu verlangen.

6.4 Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist unser Kunde berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

6.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.6 Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

6.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

6.10 Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

7. Gesamthaftung

7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer 6. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Eigentumsverletzungen nach § 823 BGB.

7.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit wir vom Vertrag zurückgetreten sind, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware herauszuverlangen. Zum Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung sind wir berechtigt, sofern der Kunde eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt; in diesem Falle können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir zuvor dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt haben. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen.

8.2 Nach Rücknahme der gelieferten Ware sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

8.5 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu nutzen und weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist letzteres aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.6 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.

8.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Urheberrecht

9.1 Wir sind nicht in der Lage und nicht verpflichtet zu prüfen, ob unserem Kunden das Recht zusteht, die für ihn zu bearbeitenden Vorlagen bzw. Materialien entsprechend dem Auftrag zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Kunde garantiert, dass er über die Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, Vervielfältigungsrecht etc.) verfügen darf.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, von Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Der Kunde hat uns insoweit auf erstes Anfordern freizustellen.

9.3 Schutzrechte (Urheberrechte, Erfindungen etc.) an unseren Leistungen und gelieferten Waren stehen uns ausschließlich zu. Unbeschadet der Benutzung von uns zustehenden Schutzrechten verbleiben diese in unserem ausschließlichen Eigentum.

10. Verarbeitung elektronischer Daten

10.1 Vor Auftragsannahme wird das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden, übereinstimmend festgelegt. Ergibt es sich, dass wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei dem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können (Konvertierungsverluste etc.), muss der Kunde - will er etwaige Rechte daraus herleiten - dafür Sorge tragen, dass mit uns zuvor eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.

10.2 Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, wie wir sie von unserem Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt bzw. bei Weiterverarbeitung in Zielsysteme, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewandte Bearbeitungszeit berechnet.

10.3 Der Kunde garantiert, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine temporäre Kopie anzufertigen.

10.4 Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwertes gehaftet.

10.5 Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden von uns zusätzlich verwahrt. Ist dies nicht Wunsch des Kunden hat er uns dies anzuzeigen und ggf. mit den Folgen des Verlustes der eigenen Datenträger zu rechnen, und die entsprechenden Kosten für deren Wiederherstellung zu tragen.

10.6 Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns unverbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.

10.7 Der Kunde trägt die Kosten für den von ihm veranlassten technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z. B. ISDN, FTP etc.) und bei der Datenübermittlung per Internet auch die Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten - gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen - unsererseits erforderlich werden, trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.

10.8 Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten bei uns und bei dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich und sinnvoll erscheint. Ist dies nicht möglich, trägt der Kunde das Risiko von etwaigen Abweichungen; gegebenenfalls erforderlich werdende Korrektur- und Anpassungsarbeiten sind zu vergüten. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerungen bei der Datenübertragung (z. B. ISDN, FTP etc.) außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Haftung.

10.9 Der Kunde wird davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und seine Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass bei der Daten- Fern-Übertragung Daten nicht 100% wirksam gegen Zugriff Dritter geschützt sind.

10.10 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Kommunikation (Wort, Schrift, Bild, Mikrofilm, elektronische Daten wie Fax auf PC oder Mail etc.) von uns in einem revisionssicheren Dokumenten- Management-System bei Bedarf gespeichert werden dürfen. Bei Rückfragen werden Reproduktionen dieser Informationen aus dem Dokumenten-Management-System von Seiten des Vertragspartners als rechtsverbindlich anerkannt.

11. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Anwendbares Recht

11.1 Sofern sich nichts anderes ergibt, ist für alle Lieferungen und Leistungen unser Firmensitz Erfüllungsort.

11.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des UNKaufrechts.

11.4 Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

 

Stand: April 2008

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