Aufbewahrungsfristen einhalten
Aufbewahren - aber richtig
In Deutschland muss jeder Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger seine Unterlagen mind. 10 Jahre aufbewahren. So will es das Finanzamt, und so wird es in der GOBD vorgeschrieben. Zwar hat die IT Deutsche Büros komplett übernommen, in fast jedem Arbeitsgang werden Mitarbeiter von der EDV unterstützt, trotzdem werden aber viele Unterlagen noch heute in Aktenordnern abgeheftet.
Ein Medienbruch der nicht nur unsinnig ist, sondern auch viel Zeit, Platz und Kosten beansprucht.
Akten aufbewahren ist das Stichwort, oder vielmehr: „Muss ich meine Akten noch aufbewahren?“ Klare Antwort JEIN! Denn zum einen müssen die Belege aus den Akten nachwievor 10 Jahre aufbewahrt werden, aber der Gesetzgeber erlaubt dies auch in Digitaler Form.
Und wie Sie eben diese Aktenordner digital wirtschaftlich sinnvoller aufbewahren, das erklären wir Ihnen auf unserer neuen Infoseite: Akten Aufbewahren
OHZ 21 September 2018