Aufbewahrungsfristen einhalten

Aufbewahren - aber richtig

In Deutschland muss jeder Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger seine Unterlagen mind. 10 Jahre aufbewahren. So will es das Finanzamt, und so wird es in der GOBD vorgeschrieben. Zwar hat die IT Deutsche Büros komplett übernommen, in fast jedem Arbeitsgang werden Mitarbeiter von der EDV unterstützt, trotzdem werden aber viele Unterlagen noch heute in Aktenordnern abgeheftet.

Ein Medienbruch der nicht nur unsinnig ist, sondern auch viel Zeit, Platz und Kosten beansprucht.

Akten aufbewahren ist das Stichwort, oder vielmehr: „Muss ich meine Akten noch aufbewahren?“ Klare Antwort JEIN! Denn zum einen müssen die Belege aus den Akten nachwievor 10 Jahre aufbewahrt werden, aber der Gesetzgeber erlaubt dies auch in Digitaler Form.

Und wie Sie eben diese Aktenordner digital wirtschaftlich sinnvoller aufbewahren, das erklären wir Ihnen auf unserer neuen Infoseite: Akten Aufbewahren

 

OHZ 21 September 2018

Zurück

Sie haben Fragen oder wünschen Beratung?

Wir freuen uns über Ihren Anruf: 0800 396 76 00 Kostenlose Rufnummer

Sie möchten ein Angebot oder mehr Infos anfordern?

Dann schreiben Sie uns doch an: info@smart-store.de

Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen?

Dann nutzen Sie unser Formular: Zum Kontaktformular