
Digitalisierung von medizinischen Dokumenten
Alle Formate von DIN A7 bis DIN A0
Scans in bester Lesbarkeit (200 DPI)
Import in jedes Primärsystem (Praxissoftware)
OCR, Indizierung und Klassifizierung (KDL)
Metadaten für effiziente Organisation
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die ePA ist eine digitale Plattform zu strukturierten Speicherung von medizinischen Dokumenten
- Ab Ende 2024 wird die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte verbindlich (Opt-Out)
- Vorteile sind Platzersparnis, zentrale Speicherung aller Dokumente und Interoperabilität
- Versicherte können per App auf Ihre digitale Krankenakte zugreifen
Was ist die Elektronische Patientenakte ePA?
Patientendaten werden häufig ungeordnet und in analoger Form aufbewahrt, was zu einem unzureichenden Informationsaustausch zwischen verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen, Kliniken, Apotheken, Therapeuten etc.) führt.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Plattform, auf der medizinische Informationen, Befunde, Arztbriefe und andere behandlungsrelevante Dokumente elektronisch gespeichert werden.
Sie ermöglicht einen sicheren und effizienten Austausch von Gesundheitsdaten (Interoperabilität) zwischen Versicherten und den verschiedenen Leistungserbringern (z.B. Ärzte) im Gesundheitswesen sowie den gesetzlichen Krankenkassen.
Darüber hinaus soll die ePA die Transparenz für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen stärken und Ihnen mehr Kontrolle über Daten rund um Ihre Gesundheit geben.
Ärztinnen und Ärzte sind angewiesen, die Unterlagen Ihrer Patienten und Patientinnen bis zu 30 Jahre aufzubewahren. Der Platzbedarf für die Langzeitarchivierung von Krankenakten ist enorm. Die Digitalisierung von Patientenakten ist ein praktischer Weg die Aufbewahrungspflicht sicher und platzsparend zu erfüllen.
Welche Daten können in der ePA gespeichert werden?
Die elektronische Patientenakte ist dafür ausgelegt, alle behandlungsrelevanten Unterlagen zu speichern.
Dazu zählen beispielsweise:
- Befunde
- Behandlungsberichte
- elektronische Medikationspläne
- elektronische Arztbriefe
- Informationen zu Therapiemaßnahmen
- eMutterpass
- eImpfpass
- Notfalldatensätze
In weiteren Entwicklungsstufen der ePA sollen weitere Funktionen integriert werden. Zum Beispiel sollen Patienten eigenständig Krankenhaus-Entlassungsbriefe oder Pflegeüberleitungsbögen verwalten können.
Wann wird die elektronische Patientenakte Pflicht?
Seit Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen angewiesen, den Versicherten die Nutzung der elektronischen Patientenakte anzubieten. Die Umstellung erfolgte bisher auf freiwilliger Basis. Ab Ende 2024 soll die Nutzung der ePA für alle Versicherten verbindlich erfolgen, weshalb das Verfahren auf Opt-Out umgestellt wird.
Somit muss ein Widerspruch durch den Versicherten bei der Krankenkasse erfolgen, wenn die Nutzung der elektronischen Patientenakte abgelehnt wird.
Vorteile und Nutzen der digitalen Krankenakte
Die Digitalisierung von Gesundheits- und Patientenakten soll zum einen die Kontrolle persönlicher Dokumente und Daten durch den Leistungsnehmer stärken und zum anderen auch die Qualität medizinischer Versorgung und Behandlung verbessern.
Zu den Vorzügen der ePA zählen unter anderem:
- Platzersparnis: Die digitale Patientenakte nimmt keinen physischen Stauraum ein
- Zeitersparnis: Elektronische Patientenunterlagen in Sekunden anzeigen lassen
- Kostenersparnis: Geringere Kosten für Personalaufwand, Kopieren und Transport von Papierakten
- Zentrale Speicherung: Alle Unterlagen der Patienten werden an einem Ort gespeichert
- Effizienzsteigerung: Ortsunabhängiger Zugriff auf die Gesundheitsakte und relevante Behandlungsinformationen
- Interoperabilität: Nahtloser Austausch von Patientendaten zwischen Leistungserbringern
- Verbesserte Patienteneinbindung: Zugriff auf eigene Akte über App auf dem Smartphone oder Desktop-Anwendung
- Verbesserter Datenschutz: Volle Kontrolle über Daten in der Akte von Patienten
Patientenakten scannen lassen
Wir sind seit mehr als 25 Jahren als Scandienstleister tätig und konnten in dieser Zeit zahlreiche Kunden mit unserer Erfahrung im Scannen von Krankenakten für zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) überzeugen. Die Besonderheiten von Gesundheitsakten sind uns bekannt.
Nutzen Sie unser umfassendes Angebot an Scan- und Digitalisierungsleistungen, bei denen die Anforderungen des Kunden stets im Vordergrund stehen.

Leeren Sie Ihre Archive
Patientenakten unterliegen mindestens einer 10-jährigen Aufbewahrungspflicht nach Behandlungsende. Teilweise müssen Akten bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden. Dadurch sind in vielen Krankenhäusern und Kliniken im Laufe der Zeit riesige medizinische Archive entstanden.
Diese Archive belegen wertvollen Platz und verursachen unnötige Kosten. Einmal digitalisiert, dürfen analoge (Papier) Patientenakten nach DIN 66399 vernichtet werden. Gestützt wird das durch den § 630 f Abs. 1 BGB. Dieser Paragraph erlaubt eindeutig die Führung der Patientendokumentation in digitaler Form.
Ausführliche Informationen zur Digitalisierung von Krankenakten finden Sie auf unserer Themenseite Patientenakten scannen & archivieren.
Jetzt auf elektronische Patientenakte (ePA) wechseln!
Patientenakten scannen lassen - Zeit, Platz und Kosten sparenInteroperabilität im Gesundheitswesen
Der nahtlose Austausch von Dokumenten (z.B. zwischen Arzt und Krankenkasse) ist eine der Kernkompetenzen der ePA. Dafür ist Erfassung von Metadaten notwendig.
Um die Zugangsbarriere für die Einführung der digitalen Patientenakte zunächst gering zu halten, ist auch die rein bildhafte Sicherung der Dokumente von Patienten ausreichend. Hier wären beispielsweise die Formate PDF, JPG oder auch Worddateien zu nennen.
Der Interoperabilität wird allerdings in Bezug auf die Digitale Transformation des Gesundheitssektors eine besondere Bedeutung zukommen.
Gemeint ist damit die Fähigkeit die Fähigkeit unterschiedlicher Informationssysteme und Technologien, reibungslos miteinander zu kommunizieren und Daten sowie Informationen direkt auszutauschen.
Die ePA ist dabei nur ein Element eines elektronischen Gesundheitswesens (E-Health).
Ebenso dazu zählen:
- E-Rezept
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Telemedizin
- elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Um Interoperabilität zu gewährleisten, ist es erforderlich, strukturierte Daten in Form von Indizes (Schlagworte) und Metadaten (beschreibende Informationen) zu erfassen. Durch Metadaten wird die Sortierung und Auffindbarkeit von Unterlagen der Versicherten ermöglicht.
Des Weiteren sind sie unerlässlich für die Weiterverarbeitung von Daten mit Bezug zur Gesundheit oder Laborbefunden der gesetzlich Versicherten mithilfe künstlicher Intelligenz (KI).
Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen ist ein sicheres Netzwerk, das den Austausch von elektronischen Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Akteuren ermöglicht.
Auf diesem Weg soll eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen beispielsweise Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Kliniken, Apotheken oder sonstigen Einrichtungen mit medizinischem Bezug und den Versicherten gewährleistet werden.
Die elektronische Patientenakte bildet das zentrale Element innerhalb einer vernetzten Gesundheitsversorgung und dient als zentraler Speicherort medizinischer Unterlagen der Patienten. Alle relevanten Informationen zu Diagnosen, Behandlung, Therapien oder Medikationen werden medienbruchfrei an einem Ort gespeichert und können unter Nutzung der TI in Echtzeit an die jeweiligen Stellen übermittelt werden. Diese Eigenschaft der schnellen und ortsunabhängigen Übermittlung wird als Interoperabilität bezeichnet.
In der ePA werden gescannte Papierunterlagen gemeinsam mit rein elektronisch erzeugten Belegen abgelegt. Beispielsweise ein gescannter Befundbrief und ein E-Rezept.
Beachten Sie: Um die Interoperabilität sicherzustellen, ist wie zuvor dargestellt, die Erfassung von Metadaten notwendig!
Zugriff auf Gesundheitsdaten in der digitalen Akte
Die Einführung der ePA soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen schnellen und einfachen Zugriff auf die Gesundheitsinformationen in der Akte gewährleisten.
Leistungserbringer haben (abhängig von der Zugriffsberechtigung) die Möglichkeit über die eingesetzten Primärsysteme, Dokumente zu lesen, hinzuzufügen oder zu aktualisieren und Vorgänge kommentieren.
Folgende Primärsysteme können Daten mit der elektronischen Krankenakte austauschen:
- Praxisverwaltungssysteme (PVS)
- Apothekenverwaltungssysteme (AVS)
- Krankenhausinformationssysteme (KIS)
- Laborinformationssysteme (LIS)
Krankenakte - Zugriff über App auf dem Smartphone
Neben der verbesserten Versorgung soll die ePA auch die Übersicht und Kontrolle der Daten von Versicherten verbessern. Als Leistungsnehmer haben Versicherte über eine Smartphone App der jeweiligen Krankenversicherung Zugriff auf Ihre Patientenakte.
Folgende Aktionen können beispielsweise über die App auf dem Smartphone/Tablet durchgeführt werden:
- Einblick in die eigenen Gesundheitsdaten: Diagnosen, Medikationen, Imfpungen etc.
- Verwalten von Dokumenten: Dokumente hochladen, downloaden
- Medikationsplan, Laborwerte einsehen
- Ärzte und Ärztinnen kontaktieren: Folgerezepte, Überweisungen anfordern
Vereinzelt können Versicherte auch Desktop-Anwedungen nutzen, um die Daten in Ihrer ePA zu verwalten.
Alternativ können Versicherte ohne Smartphone oder Tablet die ePA über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nutzen - wenn auch nur mit eingeschränktem Funktionsumfang. Auch das E-Rezept kann über die elektronische Gesundheitskarte durch Ärzte ausgestellt und durch Versicherte eingelöst werden.
Gesundheitsakten digitalisieren mit Smart-Store
Wir zeigen Ihnen gerne wie Sie Ihre analogen Patientenakten in ein digitales Archiv überführen. Wir liefern Ihnen als Scandienstleister Daten, die Sie sofort in bestehende Managementsysteme importieren können. Alternativ liefern wir voll durchsuchbare PDF Dateien pro Patient - strukturiert nach Behandlungsdatum oder/und Abteilungen.
Wir übernehmen alle Tätigkeiten die zur Digitalisierung Ihrer Patientenakten nötig sind.
Digitale Gesundheitsakte einführen
Wir scannen medizinische Dokumente
für die Umstellung auf die
digitale Patientenakte (ePA).
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