Was bedeutet revisionssicher ?
Die Digitalisierung schreitet voran, und in diesen digitalen Zeiten ist das Thema Datensicherheit wichtiger denn je. Webbasierte Lösungen, wie Cloud Anwendungen, kommen in Zeiten von Home Office verstärkt zum Einsatz, damit sind aber auch immer Dokumente und Daten der Manipulation ausgesetzt.
Daher muss der Gesetzgeber sicherstellen, das alle steuerlich relevanten Unterlagen nicht manipuliert werden können. Hierzu wurden die Grundsätze der Revisionssicherheit geschaffen.
Unter Revisionssicherheit versteht man im Grunde die „Unveränderbarkeit“ von Dokumenten. Da in Deutschland jedes Unternehmen und jeder Steuerpflichtige seine Unterlagen bis zu 10 Jahre und teilweise darüber hinaus aufbewahren muss, hat der Gesetzgeber dazu einige Regeln und Anforderungen aufgestellt.
Revisionssicher bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Dokumente und Belege, die nach der Bearbeitung abgelegt, also aufbewahrt werden, von diesem Zeitpunkt an nicht mehr verändert werden dürfen.
Revisionssicherheit nach GOBD
Die Grundsätze für eine revisionssichere Archivierung sind in den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) geregelt. In den GoBD wird der Begriff revisionssicher zwar nicht explizit verwendet, aber alle diesbezüglichen Vorgaben und Anforderungen in den GoBD, werden im Allgemeinen unter dem Begriff Revisionssicherheit zusammengefasst.
Die GoBD beziehen sich weitestgehend auf die Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen in elektronischer Form, also auch einem elektronischen Archiv bzw. der Speicherung als digitale Dokumente in einem Dokumentenmanagement System (DMS).
Anforderungen der Revisionssicherheit
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GOBD gibt 10 Merkmale bzw. Anforderungen vor, die strikt einzuhalten sind, um eine revisionssichere elektronische Archivierung zu gewährleisten:
1. Ordnungsmäßigkeit
Jedes Dokument und alle relevanten Belege müssen nach rechtlichen Kriterien und internen Vorgaben ordnungsgemäß archiviert werden
2. Vollständigkeit
Bei der Archivierung darf kein Dokument verloren gehen. Im Archiv selbst muss ebenfalls sichergestellt sein, dass Dokumente keinesfalls vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden und alle Aufzeichnungen vollständig vorliegen.
3. Sicherheit des Gesamtverfahrens
Dokumente müssen möglichst früh nach Eingang/Entstehung archiviert werden. Die elektronische Archivierung und die entsprechenden Prozessdokumentation gewährleisten lückenlose Protokollierung.
4. Schutz vor Veränderung und Verfälschung
Jedes Dokument muss 1: 1 mit dem ursprünglichen Original übereinstimmen und darf im Nachhinein nicht mehr verändert werden. Der Abgabenordnung (AO) kommt man mit der Einhaltung dieses Punktes ebenfalls nach.
5. Sicherung vor Verlust
Durch entsprechende Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Dokumente, Informationen und Daten nicht gelöscht werden können. Ebenso sind geeignete Backup - Verfahren vorzunehmen.
6. Nutzung nur durch Berechtigte
Um revisionssicher zu archivieren, ist ein Berechtigungskonzept zu erstellen, in dem geregelt ist WER, WIE und WANN auf das jeweilige Dokument zugreifen kann. Technisch sind diese Regelungen entsprechend im elektronischen System zu hinterlegen und umzusetzen.
7. Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
Aufzeichnungen, die nach der AO steuerlich relevant sind, dürfen nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist aus dem Archiv gelöscht werden. Das betrifft natürlich auch digitale Dokumente.
8. Dokumentation des Verfahrens : VERFAHRENSDOKUMENTATION
Die Abläufe der Archivierung, sowie alle möglichen Einstellungen, Änderungen und Prozesse am und im Archivsystem müssen dokumentiert werden. Hierzu ist eine entsprechende Verfahrensdokumentation zu erstellen. In einer Verfahrensdokumentation müssen alle Prozesse und Abläufe der Archivierung technisch und organisatorisch beschrieben werden. Ein besonderes Augenmerk der Verfahrensdokumentation liegt hier auf den Kontrollmechanismen.
Inhalte einer Verfahrensdokumentation sind beispielsweise:
- Empfang, Erfassung und Digitalisierung der Dokumente
- Indizieren, Weiterverarbeiten, Recherchieren und Anzeigen der Dokumente
- Aufbewahrung und Vernichtung der Dokumente
Wir unterstützen unsere Kunden gerne bei der Erstellung einer entsprechenden Verfahrensdokumentation. Weitere Informationen herzu erhalten sie auch auf unserer Informationsseite Verfahrensdokumentation.
9. Nachvollziehbarkeit
Jede Aktion das elektronische Archiv, die Aufzeichnung bzw. ein Dokument betreffend muss nachvollziehbar sein. Die Struktur der Daten & Dokumente muss zudem in sich schlüssig und für Außenstehende, wie beispielsweise Finanzprüfer leicht nachzuvollziehen sein.
10. Prüfbarkeit
Das gesamte Verfahren der elektronischen Archivierung muss durch einen außenstehenden Prüfenden jederzeit überprüfbar sein. Dies gilt nicht nur für die organisatorischen Abläufe, sondern auch für die technischen Verfahren und die Ergebnisse, also die abgelegten Dokumente.
Die Anforderungen der GOBD (Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) und der AO (Abgabenordnung) sind idealerweise durch elektronische Archivierung anhand einer Archivsoftware umsetzbar. Im Folgenden lesen Sie weitere Informationen zur praktischen Umsetzung.
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Beratung anfordernDürfen Papiere gemäß der Revisionssicherheit vernichtet werden?
Auch wenn die digitale Archivierung zahlreiche Vorteile bringt, so ist sie doch auch mit einem gewissen Invest und Arbeit verbunden. Wozu also der Aufwand wenn die Papiere danach doch aufbewahrt werden müssen ? Oder dürfen die gescannten Unterlagen vernichtet werden?
Ja, sie dürfen die Papiere vernichten. Unter gewissen Voraussetzungen:
- Kein Gesetzt besagt, das Unterlagen im Original aufzubewahren sind
- Ihre digitale Archivierugn erfüllt alle oben erwähnten Kriterien, insbesondere die der Verfahrensdokumentation
- Das digitale Bild muss so gespeichert werden, das es inhaltlich und bildlich mit dem Original übereinstimmt.
Einer Vernichtung, idealerweise nach DIN66399 steht also im Grunde nichts im Wege.
In vielen Unternehmen herrscht hier Unsicherheit, und es werden zur Sicherheit alle Originale weiterhin archiviert und eingelagert. Das muss aber definitiv nicht sein, wenn Sie sich ebenfalls unsicher sind, überprüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen Ihr digitales Archiv auf Revisionssicherheit, unsere Kunden bekommen im Übrigen immer die Gewissheit das unser Scanservice alle Grundsätze der Revisionssicherheit beachtet.
Revisionssicherheit mit DMS umsetzen
Die heutigen Dokumenten-Management-Systeme unterstützen Unternehmen aktiv bei der Umsetzung der Anforderungen einer revisionssicheren Archivierung. Zahlreiche technische Funktionen stellen sicher, dass die Dokumente und das digitale Archiv als Ganzes der GOBD und somit der Revisionssicherheit entsprechen.
Wie die Revisionssicherheit durch ein Dokumenten-Management-System wie beispielsweise unserem Online Archiv Docuware gewährleistet wird, erklären wir im Einzelnen:
Unveränderbarkeit, Aufbewahrungsfristen & Sicherung vor Verlust
In einem DMS wie Docuware wird durch eine Versionierung sichergestellt, dass Änderungen an Dokumenten nachvollzogen werden können. Das bedeutet, die Ursprungsversion eines Dokumentes kann jederzeit angezeigt und wiederhergestellt werden. Jeder elektronischen Ablage bzw. jedem Dokumententyp kann technisch die jeweilige Aufbewahrungsfrist hinterlegt werden. Das DMS stellt während dieser Frist sicher, dass digitale Dokumente NICHT aus Versehen gelöscht werden können. Es informiert aber auch über den Ablauf der Frist und sorgt über entsprechende Funktionen dafür, dass nicht mehr aufbewahrungspflichtige Dokumente insgesamt gelöscht werden können. Der Aufwand für die Einhaltung der Aufbewahrungsfrist, sowie die Löschung der Dokumente reduziert sich durch den Einsatz von beispielsweise Docuware enorm.
Berechtigungen, Schutz vor Manipulation & Sicherheit des Gesamtverfahrens
In einem Dokumentenmanagement wie Docuware muss jeder Mitarbeiter, der mit dem elektronischen Archiv arbeiten soll/darf im System eingerichtet werden. Zu dieser Einrichtung gehört die Einstellung entsprechender Zugriffsrechte. Bis auf Dokumentenebene kann detailliert geregelt werden, ob digitale Dokumente angezeigt, verändert, gedruckt oder gespeichert werden dürfen. Teil dieses Berechtigungskonzeptes ist es dann auch, entstehende Dokumente umgehend automatisiert in das Archiv zu übernehmen. Daten aus FIBU, Office oder jeder anderen Software können automatisiert im Hintergrund importiert werden, dies stellt die Forderung der GOBD nach frühestmöglicher Archivierung sicher.
Für analoge Belege, die per Scan archiviert werden, sind ebenfalls entsprechende Regeln zu hinterlegen, die eine automatische Weiterbearbeitung und Archivierung der Scans sicherstellen.
Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit
Dokumente in einem digitalen Archiv können meist frei nach unterschiedlichen Kriterien dargestellt werden. Dabei können zu jedem Vorgang zahlreiche Datenfelder definiert werden, die das Dokument umfänglich beschreiben. Dadurch ist in einem DMS sichergestellt, dass es für den Finanzprüfer leicht nachvollziehbar und somit auch prüfbar ist. Dokumente können somit innerhalb von Sekunden gefunden und angezeigt werden.
Durch eine entsprechende Verfahrensdokumentation der Archivierungsabläufe, welche klar durch die technischen Grundlagen des DMS geregelt und definiert sind, wird auch der Pflicht nach Dokumentation nachgekommen.
Scandienst für DMS
Wir übernehmen die Scandienstleistung, also die Digitalisierung Ihrer Belege zur Sicherstellung der Revisionssicherheit. Wir scannen Ihre Dokumente, erfassen die nötigen Suchkriterien und Indizes und liefern Ihnen die digitalen Daten zur automatischen Übernahme in jedes am Markt erhältliche DMS und elektronische Archiv.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen bereits ein Dokumentenmanagementsystem im Einsatz haben, können wir das Scannen und erfassen der Dokumente im tagesaktuellen, wöchentlichen oder monatlichen Service übernehmen. Sie erhalten die digitalen Daten Online in Ihre DMS noch am selben Tag des Eingangs in unserem Scanzentrum.
Wenn Sie noch über keine Archivierungssoftware verfügen, bieten wir Ihnen unser Online Archiv Docuware zur digitalen Archivierung und täglichen Arbeit mit Ihren Dokumenten an. Auch hier liefern wir tagesaktuelle Scans zum sofortigen Einsatz und Arbeit in Docuware.
Revisionssicher archivieren ohne DMS
Revisionssicherheit kann durchaus auch ohne den Einsatz eines DMS hergestellt werden, in dem Fall sollten Sie aber die Unterstützung eines Spezialisten nutzen. Wir als Scandienstleister beraten Sie gerne, wie Sie ohne den Einsatz teurer Software eine revisionssichere Archivierung herstellen können, und den Anforderungen der GoBD nachkommen.
Um Dokumente revisionssicher ohne den Einsatz eines DMS digital zu archivieren, gehen wir als Scandienstleister wie folgt vor:
Definition
Definition einer übersichtlichen, nachvollziehbaren Struktur der Dokumente. Dies ergibt sich meist aus der aktuellen Ablagestruktur der Aktenordner. Anhand der Beschriftungen von Ordnerrücken und enthaltenen Registern/Trennlaschen erzeugen wir eine einfache, hierarchisch aufgebaute Baumstruktur, die wir als Verzeichnisbaum digital abbilden.
Daten erfassen
Wir erfassen zu jedem Dokument diverse, eindeutige Kriterien die eine Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit gewährleisten.
Speicherung
Die Digitalen Dokumente speichern wir als PDF-A3 Dateien. Das PDF-A3 Format ist vom Gesetzgeber als Datenformat zur Einhaltung der Revisionssicherheit anerkannt.
Langzeitaufbewahrung
Die Langzeitarchivierung erfolgt neben der Speicherung auf Ihrem internen Server (zum täglichen Einsatz) auch auf DVDs, welche die Unveränderbarkeit und vor allem auch die Sicherung während der Aufbewahrungsfrist digital sicherstellen.
Verfahrensdokumentation
Wir erstellen Ihnen entsprechende Zertifikate, die die Ordnungsmäßigkeit nachweisen, sowie eine Verfahrensdokumentation mit der Sie Ihrer Dokumentationspflicht nachkommen.
Zur Umsetzung der beschriebenen Lösung benötigen Sie letztlich nur den ADOBE PDF Reader als Software.
Auf Wunsch übernehmen wir abschließend auch die Vernichtung der Originale.
Mit uns Revisionssicher
Als ISO zertifizierter Scandienstleister ist es Teil unseres Services für unsere Kunden entsprechende Verfahrensdokumentationen zu erstellen. Wenn Sie uns mit der Digitalisierung und Archivierung Ihrer Unterlagen beauftragen, übernehmen wir die komplette Sicherstellung der Revisionssicheren Archivierung. Unsere Prozesse sind detailliert in unserem QM Handbuch dokumentiert und durch den TÜV Rheinland überprüft und zertifiziert. Teile dieser Prozessdokumentation fließen entsprechend in Ihre individuelle Verfahrensdokumentation ein.
Wir bieten Ihnen sowohl unser Online Archiv Docuware als Cloud Lösung und On-Premise Lösung an, als auch die Digitalisierung und Archivierung Ihrer Dokumente im Sinne der Revisionssicheren Archivierung auf Datenträgern ohne entsprechendes DMS.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.
Weitere Vorteile
Digital zu archivieren bietet Ihrem Unternehmen neben der Erfüllung der gesetzlichen GOBD Anforderungen natürlich noch weitere Vorteile:
- 99% Platzersparnis
- Sekundenschnelles Finden
- Verbesserung des Kundenservice
- Vernetztes Arbeiten
- Unternehmensweiter, Standortunabhängiger Zugriff
Referenzen
Wir arbeiten für Kunden aus allen Branchen und jeder Größenordnung, der Gesetzgeber macht in seinen Vorgaben keinen Unterschied zwischen der Unternehmensart und der Unternehmensgröße. Wir auch nicht.
Und eine digitale Archivierung in Zusammenhang mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der GOBD, macht umso mehr Sinn.
Sprechen Sie uns noch heute an und wir helfen Ihnen dabei nicht nur Revisionssicher zu Archivieren, sondern dabei noch Platz, Zeit und Kosten zu sparen.
Revisionssichere Dokumentenarchivierung
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