
Legalisierung von Cannabis - Was wurde beschlossen?
Das Cannabisgesetz (CanG) der Ampel-Koalition legalisiert den Eigenanbau sowie die kontrollierte Weitergabe von Cannabis für erwachsene Personen in Deutschland.
Nach dem am 23. Februar 2024 verabschiedeten Entwurf des Cannabisgesetzes dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei in der Öffentlichkeit mit sich führen. In der privaten Wohnung soll der Besitz von bis zu 50 Gramm legal sein.
Darüber hinaus soll auch der Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen in den eigenen vier Wänden erlaubt werden. Der gemeinschaftliche und nicht-kommerzielle Eigenanbau sowie die kontrollierte Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen sollen ab dem 1. Juli folgen.
Am 22. März 2024 wird das CanG im Bundesrat behandelt. Dieser muss für die Umsetzung des Gesetzes nicht zustimmen, allerdings ist die Anrufung eines Vermittlungsausschusses möglich, wodurch eine Verzögerung des Gesetzes nicht unwahrscheinlich wäre.
Rückwirkender Straferlass für Cannabis-Delikte
Neben der Legalisierung ist auch eine Änderung des Strafgesetzbuches vorgesehen, da einige Straftatbestände nach Einführung des Cannabisgesetzes nicht mehr verfolgt würden.
In Artikel 313 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) heißt es dazu:
"Rechtskräftig verhängte Strafen wegen solcher Taten, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, werden mit Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind. " (Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB), Artikel 313, Absatz 1, abgerufen am 19.03.2024)
Im Rahmen des CanG soll der Artikel 316o in das EGStGB eingefügt werden. Demnach sollen Strafen, welche nach dem Betäubungsmittelgesetz und nach dem Konsumcannabisgesetz bzw. dem Medizinal-Cannabisgesetz nicht mehr strafbar sind oder mit Geldbußen bedroht sind, erlassen werden, sofern diese noch nicht (vollständig) vollstreckt sind.
Diese Regelung soll auch gelten, wenn es sich um deliktische Mischfälle handelt, d.h. Cannabis-Delikte nur einen Teil der Gesamtstrafe ausmachen. In diesen Fällen müsste die Gesamtstrafe durch Gerichte neu festgesetzt werden.
Auch Haftentlassungen sind möglich, die Bundesregierung geht dabei aber nur von wenigen hundert Prüffällen aus.
Justiz unter Zeitdruck durch Cannabisgesetz
Der Druck auf Staatsanwälte und Justizressorts der Länder ist enorm. Ein erheblicher Anteil der Verfahren wird sich zum 1. April 2024 noch in der Vollstreckung befinden. Betroffene müssten demnach unverzüglich aus der Haft oder aus Maßregeleinrichtungen entlassen werden. Ein zu langsames Vorgehen birgt für die Justiz die Gefahr sich selber strafbar zu machen, da es in einzelnen Fällen eine Vollstreckung gegen (nach neuem Gesetz) Unschuldige darstellen würde.
Hier wird deutlich: Sichtung und Änderung von Akten und Bundeszentralregister müssten schnell vollzogen werden!
Cannabiskonsum und Autofahren
Auch Regelungen zum Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr wurden geändert. Am 5. Juli wurde ein neuer Grenzwert von 3.5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum im Bundesrat beschlossen. Der Grenzwert für das Führen eines Kraftfahrzeuges lag zuvor bei einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum.
Ein nachträglicher Erlass von Sanktionen ist für Cannabis-Delikte im Straßenverkehr ist im Gegensatz zu Gerichtsverfahren allerdings nicht vorgesehen. In Bezug auf die Bearbeitung von Führerscheinakten in den kommunalen Führerscheinstellen wären ohnehin ähnliche Zustände wie bei den Justizakten zu befürchten. Die digitale Aktenführung ist auch im Bereich der Führerscheinakten vielerorts noch Zukunftsmusik.
Wie viele Akten müssen geprüft werden?
Aktuell kann die genaue Anzahl der bundesweit zu prüfenden Akten nicht festgelegt werden. Es ist jedoch höchstwahrscheinlich, dass es sich um mehrere zehntausend Akten handelt. Der Deutsche Richterbund schätzt, dass über 100.000 Fälle geprüft werden müssten.
Laut dem Thüringer Justizministerium ist allein für die Anforderung einer Papierakte aus dem Archiv sowie deren Durchsicht ein Zeitaufwand von mindestens 30 Minuten notwendig. Für die Sichtung der bisher identifizierten Fälle sei ein einzelner Mitarbeiter laut dem Ministerium mehr als ein Jahr beschäftigt. Fünf Wochen wären notwendig, wenn sich elf Mitarbeiter ausschließlich den Cannabis-Akten widmeten.
Die Entscheidung über Straferlass, Löschung von Einträgen und ggf. Haftentlassungen sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Es muss jeweils im Detail geprüft werden, ob die einzelnen Tatbestände vom neuen Cannabis-Gesetz gedeckt sind oder nicht. Darüber hinaus müssen Gerichte entscheiden, ob bei Gesamtstrafen für mehrere Vergehen, einzelne Tatbestände aus Urteilen rückwirkend entfernt und das Strafmaß entsprechend angepasst werden muss.
Wie groß der Aufwand für die Aktensichtung tatsächlich sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer zu prognostizieren, aber er wird immens sein. Teilweise sehen sich Vertreter aus der Justiz vor einer unlösbaren Aufgabe.
E-Akte gegen Überforderung der Rechtsprechung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das im Jahr 2017 in Kraft trat, verfolgte das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Behördendienste vollständig digital in Anspruch zu nehmen. Bis Ende 2022 waren zumindest alle Bundesbehörden verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch in elektronischer Form über die entsprechenden Verwaltungsportale anzubieten. Dies erforderte oft die Umstellung auf die Führung elektronischer Akten, in denen sämtliche Vorgänge und Dokumente in digitalem Format gespeichert werden.
Das Beispiel der Justizakten verdeutlicht, dass in Bezug auf die Digitalisierung in der Justiz noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Es müssen nach wie vor große Mengen an Papierakten gescannt und in einem elektronischen Format archiviert werden.
Scandienstleister bieten schnelle Hilfe
Für das eigenständige Scannen von Papierakten, beispielsweise in den Justizressorts, fehlt es häufig an Personal und hochwertiger Scanner-Hardware. Scandienstleister wie Smart-Store sind hier die richtigen Ansprechpartner. Der Service erfolgt als Komplettlösung inkl. Transport und Vernichtung.
Durch die elektronische Erfassung und Verwaltung von Akten ist eine schnelle und effiziente Durchsuchung und Auswertung möglich. Die manuelle Durchsicht von Papierakten entfällt größtenteils, was Zeit und Ressourcen spart. Neue Vorgänge und Dokumente können einfach per Mausklick hinzugefügt werden.
Zusätzlich zum reinen Scan, erfassen wir bei der Digitalisierung von Akten Indizes (Schlagworte) und verwenden eine OCR (optische Zeichenerkennung). Auf diese Weise können Mitarbeiter der Justiz zielgerichtet nach elektronischen Akten sowie deren Inhalt suchen.
Als Beispiele für solche Indizes können personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse sowie sachbezogene Informationen wie Aktennummer, Aktenzeichen und Tatbestand genannt werden. Darüber hinaus ermöglichen andere relevante Stichwörter eine schnelle Auffindbarkeit von gesuchten Informationen innerhalb weniger Sekunden. Mithilfe der OCR-Technologie ist sogar eine Volltextsuche möglich, bei der der gesamte Text in den Akten durchsucht werden kann.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die in der Akte hinterlegten Unterlagen zu kategorisieren. Dadurch wird es möglich, direkt nach Dokumententypen wie beispielsweise Anklageschriften, Beschlüssen, Beweismitteln und Urteilen zu suchen.
Für den Austausch von Schriftgutobjekten zwischen Behörden erfassen wir beispielsweise auch Metadaten nach XDOMEA, dem XML-basierten Metadatenstandard in der öffentlichen Verwaltung.
Mangelhafte Digitalisierung ist das Problem
Über Sinn oder Unsinn der Freigabe von Cannabis als Genussmittel lässt sich streiten. Doch eine unbestreitbare Tatsache ist der unzureichende Stand der Digitalisierung von Justizakten in Deutschland. Sollte das Cannabisgesetz in seiner aktuellen Form am 23. März 2024 auch die Hürde des Bundesrates nehmen, steht Gerichten, Staatsanwälten und der Justizverwaltung eine gewaltige Aufgabe bevor. Die manuelle Durchsicht von Papierakten in einem solchen Ausmaß könnte den deutschen Justizapparat vor große Herausforderungen stellen. Schon jetzt stoßen viele Bereiche aufgrund des täglichen Betriebs an ihre Belastungsgrenze.
Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass Deutschland bei der Umstellung auf digitale Lösungen in der Verwaltung noch großen Nachholbedarf hat. Die flächendeckende Einführung der E-Akte ist der Schlüssel, um den aktuellen Herausforderungen - nicht nur in der Justiz - zu begegnen. Prozesse werden erheblich beschleunigt, Mitarbeiter entlastet und Standorte besser vernetzt.
Die Digitalisierung mag nicht die Lösung für alle Probleme sein, aber sie bietet zweifellos immense Vorteile und Lösungsansätze für viele Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen. In irgendeiner Form wird sie immer zumindest Teil der Lösung sein.
Auf dem Weg zu einer digitalen Justiz gibt es noch einige Schritte zu gehen. Wir von Smart-Store stehen bereit, um diesen Weg mitzugehen.
Quellen:
- Mitteldeutscher Rundfunk, Heuke, Karsten, 10. März 2024, abgerufen von: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/cannabis-gesetz-legalisierung-strafen-haft-geld-100.html
- Tagesspiegel, 08.03.2024, abgerufen von https://www.tagesspiegel.de/politik/haftentlassung-nach-cannabis-legalisierung-bund-geht-von-bis-zu-7500-pruffallen-von-straftaten-aus-11335903.html
- Bundesgesundheitsministerium 23. Februar 2024, abgerufen von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
- Deutscher Bundestag Drucksache 20/8704, 09.10.2023, abgerufen von https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf
- Legal Tribune Online, Engel, Tim, 15.02.2024, abgerufen von: https://www.lto.de/recht/justiz/j/cannabis-legalisierung-entkriminalisierung-straferlass-rueckwirkung-justiz-btmg/
- ADAC, Katja, Fastrich, 05.07.2024, abgerufen von: https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/
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