Scanservice für Belege & Aufzeichnungen
Digitale Dokumente GoBD-konform aufbewahren
Verfahrensdokumentation
Elektronische Archivierung für jede Software (DMS)
Was bedeutet GoBD?
GoBD ist die Abkürzung für: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.
In diesem Grundsatzwerk sind die Richtlinien und Anforderungen festgehalten, welche Unternehmer für eine GoBD-konforme Archivierung und Buchhaltung beim Einsatz elektronischer Buchhaltung umzusetzen haben.
Beachten Sie: Die GoBD legen weder fest, welche Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden müssen, noch wie lange der Zeitraum der Speicherung sein muss. Diese Bestimmungen ergeben sich aus anderen Rechtsvorschriften, beispielsweise dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder Steuergesetzen wie der Abgabenordnung (AO).
Seit wann gelten die GoBD?
Veröffentlicht wurden die GoBD mit einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14.11.2014, um zum 01.01.2015 in Kraft zu treten. Die GoBD lösten damit die vorherigen Regelungen der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) sowie GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) ab und vereinheitlichten die Kriterien für die elektronische Archivierung buchhaltungsrelevanter Unterlagen.
Neufassung von 2020: Was hat sich geändert?
Für Besteuerungszeiträume nach dem 31. Dezember 2019 hat das BMF ein überarbeitetes Anwendungsschreiben der GoBD herausgegeben, welches einige Änderungen in Bezug das mobile Scannen von Belegen, die Belegdigitalisierung im Ausland, Archivierung in der Cloud sowie die Aufbewahrung von Buchführungsbelegen in konvertierten Dateiformaten (z.B. PDF).
Für wen gelten die GoBD?
Die GoBD gelten für alle Steuerpflichtigen, die elektronische Systeme zur Erfüllung ihrer Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten nutzen. Dies umfasst sowohl buchführungspflichtige KMU und große Unternehmen als auch Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer. Letztere waren von früheren Regelungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) nicht betroffen. Daher sind sowohl Bilanzierer als auch Einnahmen-Überschussrechner dazu verpflichtet, ihre Buchführungsunterlage GoBD-konform zu archivieren.
Warum ist eine GoBD-konforme Archivierung wichtig?
Im Fall einer Betriebsprüfung wird überprüft, ob Unternehmen eine GoBD-konforme Archivierung Ihrer Buchführungsbelege und Aufzeichnungen umsetzen. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen und sie gewissenhaft zu befolgen. Ist Ihre Buchführung nicht GoBD-konform, kann dies rechtliche Folgen für Unternehmen haben.
Beachten Sie: Laut dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 14.11.2014 ist für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Buchführung und Aufzeichnungen „[…] allein der Steuerpflichtige verantwortlich.“ Dies gilt auch im Falle einer Auslagerung von Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben an Dritte wie beispielsweise dem Steuerberater.
Was schreibt die GOBD vor?
Die GoBD schreibt vor, dass Unternehmen steuerrelevante Unterlagen (z.B. Rechnungen, Belege, Verträge etc.) und Geschäftsvorfälle - ob digital oder auf Papier – über den gesamten Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist revisionssicher zu archivieren haben.
Unter revisionssicher ist in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass die Aufbewahrung der Dokumente so erfolgen muss, dass Sie problemlos einer Revision standhält.
Unternehmen müssen relevante Unterlagen demnach nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unverfälscht archivieren.
Darüber ist in Form einer Verfahrensdokumentation festzuhalten, wie Sie in Ihrem Unternehmen den Umgang mit elektronischen Dokumenten sowie deren digitale Aufbewahrung genau regeln.
Wie kommen Belege an, wie werden Sie erfasst, weiterverarbeitet und aufbewahrt? Eine Verfahrensdokumentation ist eine Organisationsunterlage, welche die Nachprüfbarkeit der Buchhaltung sicherstellen soll. Auch der Einsatz von Software ist dabei zu beschreiben.
Was diese Anforderungen im Detail bedeuten und wie Sie die Richtlinien in der Praxis für eine GOBD-konforme Archivierung umsetzen können, möchten wir im Folgenden näher erläutern.
Die 7 wichtigsten Grundsätze einer GoBD-konformen Archivierung
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die 7 wichtigsten Anforderungen und Grundsätze, um Buchhaltung und Archivierung in Ihrem Unternehmen GoBD-konform mithilfe eines DMS (Dokumentenmanagement Systems) umzusetzen.
GoBD Checkliste:
1. Nachvollziehbar
Keine Buchung ohne Beleg. Das ist ein Grundprinzip der GoBD-konformen Buchhaltung. Das bedeutet, dass Buchungen und Aufzeichnungen nachvollziehbar sein müssen und dies kann nur durch entsprechende Belege gewährleistet werden.
Sie müssen also dafür Sorge tragen, dass Sie zu jeder Buchung den entsprechenden Beleg zeitnah vorlegen können. Zudem müssen archivierte digitale Daten nachvollziehbar indexiert (Dokumenten-ID, Dokumentenart, Zeitstempel etc.) sein, um eindeutig recherchiert werden zu können.
Lösung: Mithilfe einer Software zur Archivierung Ihrer digitalen Dokumente, einem Dokumentenmanagement-Systems (DMS), kann dies sichergestellt werden. Eine Suche nach einem Dokument dauert in einem elektronischen Archiv in der Regel nur wenige Sekunden. Außerdem können zusätzlich schnell und einfach alle weiteren, zum Geschäftsvorfall gehörenden Vorgänge wie Auftrag, Bestellung oder Lieferschein in einem DMS abgerufen werden.
2. Vollständig
Vollständig bedeutet im Sinne der GoBD nicht nur, dass Sie ALLE Unterlagen lückenlos aufbewahren müssen, sondern auch, dass Ihre Aufzeichnungen und erfassten Daten zu jedem Beleg vollständig sein müssen. Zu jedem Geschäftsvorfall gehört ein Beleg und zu jedem Beleg, wie beispielsweise einer Rechnung sind mindestens folgende Informationen zu erfassen und zu speichern:
- Eindeutige Belegnummer
- Datum
- Betrag & Menge
- Absender & Empfänger
Lösung: Setzen Sie hierfür in Ihrem Unternehmen eine einfache Buchführung ein, müssen Sie sicherstellen, die Verbindung von diesen erfassten Informationen zu Ihren Belegen jederzeit herstellen zu können. In Aktenordnern kann dies aufwendig und Fehleranfällig sein. In einem Dokumentenmanagement-System (DMS) ist dies automatisch sichergestellt, da zu jedem Beleg die entsprechenden Informationen bei der Ablage abgefragt werden und somit eingegeben werden müssen.
Die Verbindung INFORMATIONEN zu BELEGE ist für das elektronische Archiv jederzeit gegeben.
3. Richtigkeit
Digitale Belege, die Sie archivieren und aufbewahren, müssen die tatsächlichen Verhältnisse des Geschäftsvorfalls abbilden. Die Dokumentation des Geschäftsvorfalls muss also wahrheitsgemäß sein. Damit meint die GoBD beispielsweise, auch dass alle notwendigen Angaben zur Kontierung enthalten sind. Selbstverständlich gehören dazu auch Daten wie, USTID, Leistungsdatum, Belegdatum usw.
Lösung: Durch die digitale Archivierung Ihrer Buchhaltung bilden Sie immer den gesamten IST Zustand ab, durch Kombination verschiedener Belege zu einem Vorgang (über entsprechende Datenfelder), ist auch immer der gesamte Vorgang dokumentiert und darstellbar.
4. Zeitnah
Unter dem Begriff ZEITNAH definiert die GoBD den Zeitraum in dem Dokumente sowohl archiviert, als auch verfügbar gemacht werden müssen. Das bedeutet, es ist klar geregelt, dass Belege unmittelbar nach Eingang gebucht werden müssen. Dies soll mögliche Manipulationen verhindern. Die Anforderungen an eine GoBD-konforme Archivierung sind in diesem Fall sogar sehr konkret und geben einen Zeitraum von 10 Tagen vom Eingang bis zur eindeutigen Buchung und Archivierung vor. Für Kassensysteme und Bareinnahmen gilt sogar die tägliche Buchung.
Lösung: Im Bereich der digitalen Archivierung spricht man in diesem Zusammenhang von „ersetzendem Scannen“. Buchhalterische Dokumente, wie Rechnungen werden gar nicht erst in Aktenordnern abgelegt, sondern unmittelbar gescannt und digital im DMS archiviert. Als Scandienstleister bieten wir Ihnen eine tagesaktuelle Digitalisierung und elektronische Archivierung Ihrer Eingangsbelege an.
Lesen Sie hierzu auch unsere Infoseite „ersetzendes scannen“
5. Geordnet
Damit Betriebsprüfer und Steuerberater sich schnell innerhalb einer Buchführung orientieren können, muss die Buchführung einer gewissen Ordnung unterliegen. Das bedeutet, dass die Aufbewahrung relevanter Dokumente nachvollziehbar sein muss.
So müssen beispielsweise, BAR Einnahmen getrennt von bargeldlosen Vorfällen gespeichert werden. Eine Ordnung bedeutet aber auch eine klare Sortierung nach Datum, Absender, Empfänger und ggf. Geschäftsbereichen. Kurzum: Das System Ihrer Buchführung muss klar nachvollziehbar sein.
Lösung: In einem digitalen System kann man klare Regeln, Datenstrukturen und Abläufe definieren, an die sich sowohl jeder Nutzer halten muss, in die aber auch jedes Dokument eindeutig zugeordnet werden muss. Die Sortierung und Ordnung entsteht dann quasi „nebenbei“ automatisch bei der Ablage eines Dokumentes in die Software (DMS).
6. Unveränderlich
Im Zusammenhang mit der Buchführung und Archivierung wird die Unveränderlichkeit von Aufzeichnungen und Belegen auch als revisionssicher bezeichnet. Das bedeutet im Grunde, dass die archivierten Dokumente in Ihrem Unternehmen nicht mehr verändert werden dürfen. Sie müssen den Zustand des Zeitpunktes der Archivierung abbilden, also den Originalzustand. Änderungen oder Löschungen müssen lückenlos dokumentiert sein. Jede Änderung muss nachvollziehbar und gekennzeichnet sein. Eine GoBD-konforme Archivierung fordert an dieser Stelle eine lückenlose Protokollierung.
Lösung: Eine der wichtigsten Grundfunktionen eines digitalen Archivs und Dokumentenmanagement Systemen im Speziellen, ist die unveränderbare Speicherung von Dokumenten und Informationen. Erreicht wird dies u.a. durch Dateiformate wie zum Beispiel PDF/A3 oder ZUGFeRD, die auch vom Gesetzgeber als unveränderbar und rechtskonform anerkannt sind.
Müssen doch einmal Änderungen an Dokumenten vorgenommen werden, sollte die Archivlösung wie beispielsweise das Online Archiv über eine sogenannte Versionierung verfügen. Hierbei werden alle Änderungen automatisch protokolliert und sind somit nachvollziehbar.
Die Unveränderbarkeit bezieht sich auch auf die eingesetzte Hardware, beispielsweise in Form fälschungssicherer Datenträger.
Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zu "Was ist Revisionssicherheit"
7. Verfahrensdokumentation
Für eine GOBD-konforme Aufbewahrung müssen alle Prozesse und Abläufe dokumentiert und protokolliert werden. Dies alles ist in einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Sie ist Grundlage für das ersetzende Scannen. Vorlagen oder Formulare gibt es vom Gesetzgeber nicht. Der beste Ansprechpartner dafür ist Ihr Steuerberater oder ein Dienstleister mit entsprechenden Kenntnissen.
Auch die eingesetzte Software und Hardware in Ihrem Unternehmen muss in der Verfahrensdokumentation verständlich erklärt werden. Im Falle einer Betriebsprüfung ist der Prüfer befugt, der interne Software in Ihrem Unternehmen für eine Einsichtnahme zu nutzen. beispielsweise über die Volltextsuche oder Methoden der maschinellen Auswertung.
Lösung: Als ISO zertifizierter Scandienstleister sind alle unsere Prozesse genauestens in unserem QM Handbuch dokumentiert. Teile dieser Dokumentation nutzen wir, um eine auf Ihre Anforderungen und Bedürfnisse zugeschnittene Verfahrensdokumentation zu erstellen. Dies ist Teil unserer Dienstleistung.
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Mehr erfahrenGoBD-konforme Archivierung - Resume & Zusammenfassung
Die Vorgaben und Richtlinien für eine GoBD-konforme Aufbewahrung Ihrer digitalen Dokumente und Aufzeichnungen beschreiben sehr genau, wie Sie Ihre Buchführung organisieren müssen, um bei einer Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen optimal vorbereitet zu sein.
Nahezu alle Kriterien, die die GOBD vorgibt, sind mithilfe eines elektronischen Archivs (Dokumenten Management System) problemlos umsetzbar und verursachen keinen Mehraufwand in der Praxis. Dabei entstehen durch den Einsatz der digitalen Archivierung zusätzlich zahlreiche Mehrwerte und Vorteile für die eigene Arbeit:
- 99% Platzersparnis
- Schnelles Finden Ihrer Dokumente & Informationen
- Vernetztes arbeiten, auch standortübergreifend
- Digitalisierung von Prozessen als WorkFlows
- Verringerung der Durchlaufzeiten von Belegen
- E-Mail archivieren
Scandienstleistung & GoBD
Ein beispielhafter Ablauf externer Scandienstleistung unter den Gesichtspunkten für eine GoBD-konforme Archivierung:
1. Definition der Datenstruktur
Wir erstellen Ihnen einen Zugang zum Online Archiv oder vereinbaren die Rahmenbedingungen für einen Export in Ihr eigenes System.
Im DMS definieren wir die nötigen Datenfelder. Am Beispiel von Eingangs - Rechnungen wären dies:
FELD | Beispiel |
Dokumenttyp | RG-Ein |
Belegdatum | 01-09-2018 |
Rechnungsnummer | 98051478 |
Absender | Schmidt GmbH & Co.KG |
Betrag | 100,-€ / 119,-€ |
Betreff | Büromaterial |
2. Belegübergabe
Gemeinsam vereinbaren wir die Übergabe der zu digitalisierenden Dokumente, Belege und Aufzeichnungen. Sie können unseren Abholservice nutzen oder uns die Unterlagen regelmäßig oder bei Bedarf zusenden. Für uns muss die Dokumentenheftung klar erkennbar sein. Entweder bereiten Sie die Dokumententrennung selbst - entfernen bereits die Klammerungen und bringen Barcodes an oder wir übernehmen diese Belegvorbereitung.
3. Scannen & Digitalisieren
Wir scannen alle Papiere die bis 14Uhr bei uns eingehen tagesaktuell ein. Aktuell verfügen wir über ein Scanvolumen von bis zu 200.000 Seiten pro Tag.
Wir scannen Dokumente in den Auflösungen 100DPI bis 600DPI, in Farbe oder Schwarz-Weiß. Vorder- und Rückseite werden gleichzeitig gescannt, wobei leere Rückseiten gelöscht werden.
4. Datenerfassung
Zu jedem digitalen Dokument erfassen wir die jeweiligen Datenfelder, wie oben angegeben. Wir können an dieser Stelle auch Abgleiche anhand Ihrer Buchhaltung vornehmen, indem Sie uns beispielsweise zu Kundennummern entsprechende Kundendateien zur Verfügung stellen.
In der Datenerfassung wird ebenfalls jedes Dokument mit einer Texterkennung (OCR) versehen und gespeichert.
5. Kontrolle
Die Ergebnisse der Digitalisierung werden in unserer Qualitätsprüfung nach diversen Kriterien, wie Vollständigkeit, Logik, Inhalt und Scanqualität überprüft.
6. Upload / Bereitstellung
Die fertigen digitalen Daten (gescannte Dokumente als PDF-A3 Dateien, Indizes als XML Daten) laden wir umgehend auf den Transferserver oder über einen entsprechenden Zugang in Ihr System. Sie können sofort auf die Daten zugreifen und ggf. weitere Workflows für Ihre Dokumente anstoßen.
Das Ergebnis
Im Ergebnis dieses Workflows, entsprechen die digitalisierten Dokumente zu 100 % einer GoBD-konformen Archivierung. Jede elektronische Rechnung ist eindeutig zugeordnet, nachvollziehbar und unveränderbar gespeichert. Die Rechnungen können anhand der erfassten Daten in Sekunden angezeigt werden. Zusätzlich können Skontofristen hinterlegt werden und entsprechende Erinnerungen stattfinden.
Aus dem Archivsystem können digitale Rechnungen ebenfalls problemlos exportiert und einem Finanzprüfer auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
Auf Wunsch erstellen wir für Unternehmer anhand des obigen Szenarios eine entsprechende Verfahrensdokumentation, die vom Gesetzgeber für eine GOBD-konforme Archivierung gefordert wird.
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